
Ab dem 1. September 2026 wird die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend für alle in Frankreich umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen und Vereine.
Bei OVHcloud haben wir uns entschieden, diesen Übergang frühzeitig anzugehen, um unsere Kunden bestmöglich zu begleiten. Deshalb bitten wir die betroffenen Kunden, bestimmte Angaben in ihrem OVHcloud Kundencenter zu prüfen oder zu vervollständigen.
Was sich mit der elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich ändert
Eine elektronische Rechnung muss strenge Format- und Gestaltungsvorgaben erfüllen, damit zugelassene Plattformen sie automatisch verarbeiten können. Sie setzt daher zuverlässige und aktuelle Verwaltungsdaten voraus.
Ziel dieser französischen Reform ist es:
• das Risiko von Fehlern und Umsatzsteuerbetrug zu verringern;
• die Verwaltungsabläufe für Unternehmen zu vereinfachen;
• Zahlungsfristen zu verkürzen;
• eine bessere Nachverfolgung der Wirtschaftstätigkeit zu ermöglichen (E-Reporting).
Zwei wichtige Termine
Ab dem 1. September 2026:
• Alle betroffenen Unternehmen und Vereine in Frankreich müssen elektronische Rechnungen empfangen können.
• Großunternehmen und mittelgroße Unternehmen (in Frankreich „ETI“ genannt) müssen ihre Rechnungen im elektronischen Format ausstellen.
Ab dem 1. September 2027:
• Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung wird auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen ausgeweitet.
Schon heute vorbereiten
Für einen reibungslosen Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung müssen bestimmte mit den Kundenkonten verknüpfte Angaben vollständig, korrekt und aktuell sein.
In diesem Rahmen werden die Kunden gebeten:
• die Angaben zu ihrer Organisation zu prüfen oder zu vervollständigen;
• ihre Adresse für die elektronische Rechnungsstellung anzugeben.
Diese Angaben stellen sicher, dass die Rechnungen konform sind und im neuen Format korrekt übermittelt werden.
Liegen die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben am 1. September nicht vollständig vor, kann OVHcloud keine Rechnungen ausstellen, die den geltenden regulatorischen Anforderungen entsprechen. Das hat folgende Konsequenzen:
• Wir können diese Kunden nicht als umsatzsteuerpflichtige Einheiten identifizieren und müssen sie als Privatkunden behandeln.
• Ihre Rechnungen werden wie die von Privatpersonen behandelt, für die kein Vorsteuerabzug möglich ist.
• Die automatisierte Integration in ihre Buchhaltung wird nicht aktiviert.
• Die betroffenen Kunden würden gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
Engagiert für unsere Kunden
Die elektronische Rechnungsstellung ist ein bedeutender Wandel für alle Unternehmen in Frankreich.
Bei OVHcloud liegt es uns am Herzen, unsere Kunden bei ihrer Entwicklung und ihren Wachstumszielen zu begleiten. Deshalb setzen wir uns dafür ein, sie bei diesem Übergang zu unterstützen – insbesondere, indem wir über die notwendigen Schritte informieren, um die anstehenden Änderungen vorwegzunehmen.
Weiterführende Informationen
Wir empfehlen, regelmäßig die offiziellen Ressourcen zu konsultieren, um über die neuesten Informationen der französischen Finanzverwaltung, der Direction Générale des Finances Publiques (DGFiP), auf dem Laufenden zu bleiben.